Unsere Aufgaben im Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde

Der Auftrag:  Menschen für den Glauben zu begeistern

Das evangelische Gemeindeleben ist bunt und vielfältig: Menschen aller Generationen kommen zusammen und feiern miteinander Gottesdienste und Gemeindefeste. Die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Kirchengemeinde gestalten gemeinsam mit den ehrenamtlich Engagierten das christliche Leben vor Ort. Nicht nur bei Gottesdiensten, sondern auch in den verschiedenen Gruppen und Angeboten wie dem Konfirmationsunterricht, dem Kindergottesdienst oder dem Seniorennachmittag.

Eine wichtige Rolle spielt immer die Kirchenmusik: Die Orgel oder Kirchen-, Gospel-, Kinder- oder Posaunenchöre sowie Flöten- und andere Instrumentalkreise tragen zur Verkündigung und zu lebendigen Gottesdiensten und Veranstaltungen bei.

Die Leitung einer Kirchengemeinde hat in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) der Kirchenvorstand. Er entscheidet über theologische Fragen der Gemeinde, über ihre inhaltliche Arbeit und die Finanzen. Dazu gehören auch die Verwaltung der Gebäude und die Personalverantwortung für die hauptamtlichen Mitarbeitenden. Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer der Gemeinde besteht der Kirchenvorstand nur aus Ehrenamtlichen. Er wird von den Gemeindemitgliedern gewählt.

Ca. einmal im Monat kommt der Kirchenvorstand zu einer Sitzung zusammen. Entscheidungen im Kirchenvorstand werden hier demokratisch mit Mehrheit getroffen, jede Stimme hat gleiches Gewicht. Idealer Weise finden sich unter den Vorstandsmitgliedern Menschen aus verschiedenen Alters- und Berufsgruppen wieder, damit die Interessen aller Gemeindemitglieder gut vertreten werden können.

Ihr gemeinsamer Auftrag ist, Menschen für den christlichen Glauben zu begeistern. Ihr gemeinsames Ziel ist die Verkündigung des Evangeliums. Sie sollen das christliche Leben vor Ort so fördern, dass viele Menschen sich davon angesprochen fühlen. Die besondere Rolle des Kirchenvorstands legt die Kirchenordnung der EKHN fest. In den Gemeinden der EKHN werden die Mitglieder des Kirchenvorstands jeweils für eine Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Die nächste Wahl in allen Kirchengemeinden findet am 13. Juni 2021 statt. 

ekhn/Nora Hechler